Agenda

6. März 2015 - Köln

9-14 Uhr


Vorträge

Folgende Vorträge erwaten Sie auf den Infotagen 2015


09:00

Beginn und Begrüßung

Axel Susen führt Sie in die Veranstaltung ein und erklärt den Markt der gebrauchten Software: Akteure und Produkte.
Axel Susen
Axel Susenpermanenter link
09:15

Geltungsbereich der SAP AGB

Nach dem Grundsatzurteil des EuGH muss der Handel mit gebrauchter Software in der EU möglich sein.
Dr. Jana Jentzsch
Dr. Jana Jentzschpermanenter link
09:45

Gerichtliche Praxis in "Gebrauchtsoftware"-Fällen - vor und nach dem EuGH-Urteil vom 3.7.2012

Der EuGH hat deutsche Gerichte zu einer völligen Kehrtwende im Urheberrecht gezwungen - teilweise in laufenden Verfahren.
Arno Lampmann
Arno Lampmannpermanenter link
10:30

Usedsoft und der Gebrauchthandel mit digitalem Content

Nicht nur für Software ist die Frage der Erschöpfung wichtig. Auch für Ebooks, Computerspiele, itunes stellt sich die Frage, ob digitaler Content frei weiterverkauft werden darf. Der Referent zeigt die Möglichlkeiten und Grenzen der Ausdehnung des Erschöpfungsgrundsatzes auf solche digitale Inhalte auf, gerade auch im Kontext weiter steuer- und wettbewerbsrechtlicher Regelungen zur Einordnung von "digital goods".
Prof. Dr. Thomas Hoeren
Prof. Dr. Thomas Hoerenpermanenter link
11:15 Pause
Kaffee- und Teepause. Es werden auch kleine Snacks serviert.
11:30

Der konsequente Umgang mit Softwareherstellern

Die einseitige Änderung zentraler IT-Leistungen, verbunden mit einer massiven Kostensteigerung, empfinden wir als Vertrauensbruch unserer über viele Jahre gewachsenen Geschäftsbeziehungen.
Christian H. Graszt
Christian H. Grasztpermanenter link
12:00

Auditierung durch den Hersteller als rechtlicher Graubereich

Rechtsfragen und Rechtsverletzungen beim Lizenzaudit
Prof. Dr. Marc Strittmatter
Prof. Dr. Marc Strittmatterpermanenter link
12:45

Übertragung von Teilmengen von Lizenzen aus praktisch-technischer Sicht

Der BGH hat in Rn. 63-65 seines Urteils eine Aufspaltung von Lizenzen und Übertragung eines abgespaltenen Teils einer Lizenz ausgeschlossen. Der ursprünglich gegenüber dem Ersterwerber eingeräumte Nutzungsumfang soll durch eine Veräußerung nicht ausgeweitet werden und es darf nicht zu einer Zunahme der lizenzierten Vervielfältigungsstücke kommen. Der BGH hat es aber in Rn. 65 seines Urteils auch in die Hände der Beteiligten gelegt, "erforderlichenfalls nachzuweisen, dass es bei den hier in Rede stehenden Computerprogrammen nicht zu solchen Vervielfältigungen kommt". Hierzu werden technische Aspekte am praktischen Beispiel realer Lizenzverträge aufgezeigt.
Dr.-Ing. Peter J. Hoppen
Dr.-Ing. Peter J. Hoppenpermanenter link
13:15 Podiumsdiskussion
Diskussion über die bisherigen Vorträge. Bringen Sie sich ein und tauschen Sie sich aus.
anschließend Mittagessen
Das Marriott Hotel bietet eine erlesene Buffetauswahl an vegetarischen und nicht-vegetarischen Speisen. Ende der Veranstaltung etwa gegen 14:00 Uhr
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